Erben und Schenken: Vermächtnis
Ein Nachlass kann vor dem Versterben des Erblassers als Schenkung weitergegeben werden, nach dessen Tod bleiben die Optionen Erbschaft und Vermächtnis. In diesem Fall erleichtert ein Testament die Weitergabe von Vermögenswerten, wenn es die richtigen Formulierungen enthält. (mehr …)