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Vermächtnis

Ein Nachlass kann vor dem Versterben des Erblassers als Schenkung weitergegeben werden, nach dessen Tod bleiben die Optionen Erbschaft und Vermächtnis. In diesem Fall erleichtert ein Testament die Weitergabe von Vermögenswerten, wenn es die richtigen Formulierungen enthält.

Der Letzte Wille bestimmt über Erbschaft und Vermächtnis

Der Erblasser kann die Verteilung des Vermögens wesentlich erleichtern, wenn sein Testament eindeutig formuliert ist. Es geht hierbei zunächst um die Bestimmung von einem oder mehreren Erben, das Weitergeben einzelner Vermögensgegenstände ist der zweite Schritt und kann per Vermächtnis geregelt werden. Empfehlenswert ist eine klare Aufteilung, aus der hervorgeht, wer erbt und wer bestimmte Werte vermacht bekommt. Denn Vermächtnisempfänger und Erbschaftsnehmer unterscheiden sich erheblich. Der Rechtsnachfolger eines verstorbenen Erblassers ist ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft und die Erben übernehmen mit dem Nachlass Pflichten und Rechte.

Ein Vermächtnisnehmer hat kein Mitspracherecht

Wer mit einem Vermächtnis bedacht ist, muss seinen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft aktiv einfordern, während Erben ihre Erbteile automatisch erhalten. Vermächtnisnehmer bekommen per Testament bestimmte Vermögensgegenstände, wobei die Erfüllung des Letzten Willens dem Erben oder der Erbengemeinschaft obliegt. Besteht der Vermögensgegenstand aus einer Immobilie, schließen beide Parteien beim Notar einen sogenannten Vermächtniserfüllungsvertrag. Bei Unstimmigkeiten zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer kann ein Testamentsvollstrecker als neutraler Dritter für Einigkeit sorgen.

Erbengemeinschaften sollten möglichst klein gehalten werden

Je mehr sich um einen Nachlass streiten, desto schwieriger wird dessen gerechte Aufteilung. Um dies zu erleichtern, kann der Erblasser beispielsweise Kinder als Erben einsetzen und entfernteren Familienmitgliedern sowie anderen Personen Vermächtnisse zukommen lassen. Dementsprechend könnte ein Testament folgenden Wortlaut haben:

  • Die Kinder werden zu gleichen Teilen als Erben bestimmt.
  • Die Haushaltshilfe erhält ein Vermächtnis von 10.000 Euro.

Aus diesem Beispiel wird deutlich, dass Vermächtnisnehmer in der Regel nicht zur Erbengemeinschaft gehören. Darüber hinaus können auch Erben etwas vermacht bekommen:

  • Alle Kinder erben das Vermögen, während ein Sohn zusätzlich beispielsweise die Briefmarkensammlung per Vermächtnis erhält.

Eine derartige Regelung erleichtert die Aufteilung des Vermögens und unterbindet Streitigkeiten unter den Nachlassempfängern.

Vom Finanzamt gleich behandelt

Ob ein Vermögen als Erbschaft oder Vermächtnis weitergegeben wird, spielt für den Fiskus keine Rolle. Beide Varianten sind steuerpflichtig und erfahren seitens der Freibeträge die gleiche Behandlung. Um Streit bei der Vermögensweitergabe zu verhindern, sollten Erblasser immer rechtzeitig juristisch unanfechtbare Testamente aufsetzen.