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Erben

Schon immer haben Erbschaften in Deutschland für Streitigkeiten in Familien gesorgt, mittlerweile lässt der Staat Erben und Vererben noch komplizierter erscheinen. Der folgende Beitrag erklärt, was Verbraucher bei Nachlässen nie vergessen sollten.

Erbschaften vermehren deutsche Geldvermögen

In den letzten zwei Jahrzehnten ist das Geldvermögen der Deutschen durch Erbschaften auf mehr als das Doppelte angewachsen und liegt derzeit bei gut fünf Billionen Euro. Zu den Nachlässen in bar kommen zunehmend viele Häuser, die von der Nachkriegsgeneration erbaut demnächst an Erben übergehen. Mit Immobilien angereicherte Nachlässe gewinnen in Zukunft an Bedeutung, nicht zuletzt deshalb wird die Summe aller vererbten Werte bis 2024 auf etwa 3,1 Billionen Euro ansteigen. Experten reden bereits jetzt von der bislang größten deutschen Vermögensübertragung.

Zunehmend komplizierter

Die Weitergabe von Vermögen an Erben wird vom Staat mit immer mehr Regeln erschwert. Zudem hat sich die Art der weitergegebenen Vermögen stark verändert. Die klassische Erbschaft beinhaltete noch vor wenigen Jahrzehnten im Idealfall eine Immobilie, etwas Geld und vielleicht einige Wertpapiere. Die Erben der Gegenwart werden oft mit komplexen Nachlässen konfrontiert, welche sich über viele Anlageklassen erstrecken und professionellen Beistand verlangen. Wenn dann noch an Kinder aus zweiter oder dritter Ehe, beziehungsweise an nicht ehelich gezeugten Nachwuchs gedacht werden muss, wird die Erbschaft zum Fall für Juristen.

Steigende Staatseinnahmen

Unzureichende Nachlassplanung sorgt in vielen Fällen dafür, dass den Erben nach der Besteuerung nur noch wenig vom weitergereichten Vermögen bleibt. 2015 werden bereits gut 270 Milliarden Euro an Erbschaften versteuert, bis 2020 soll der Wert auf 330 Milliarden ansteigen. Insgesamt werden bis 2024 etwa 3,1 Billionen Euro vererbt, wobei 2,1 Billionen an nachfolgende Generationen und der Rest an zurückbleibende Ehepartner übergehen.

Ein Testament hilft in jeder Hinsicht

Es sollte jedoch auf die individuellen Bedürfnisse aller an der Erbschaft beteiligten Parteien zugeschnitten und mithilfe eines Notars erstellt sein. Die standardisierten Vorlagen aus dem WWW haben ebenso ihre Tücken wie das sogenannte Berliner Testament. Nur ein maßgeschneidertes Dokument wird Erben und Erblassern gleichermaßen gerecht und lässt dem Fiskus nur das Unumgängliche.