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Die deutsche Schulmedizin greift vergleichsweise schnell zum Skalpell, obgleich in vielen Fällen Operationen vermeidbar sind. Die Politik sichert den Anspruch der Verbraucher auf die zweite Meinung im medizinischen Bereich durch ein Gesetz.

Das Versorgungsstärkungsgesetz fördert die zweite Meinung

Bislang wurde die ärztliche Zweitmeinung in erster Linie bei schweren Erkrankungen und im Vorfeld komplizierter Operationen genutzt. Bei nicht unmittelbar lebensbedrohenden Krankheiten holten sich Verbraucher bisher Rat aus dem Internet. Der gravierende Nachteil: Die dort auffindbaren Informationen verwirren aufgrund unverständlicher Formulierungen mehr als sie nützen.

Das neue Gesetz bestärkt die Patienten in ihrem Recht auf die zweite Meinung und tritt mit innovativen Neuerungen in Erscheinung:

  • Der behandelnde Hausarzt muss seine Patienten zwingend auf die Option Zweitmeinung hinweisen.
  • Die Krankenkasse kommt für das Honorar des Zweitgutachters auf und stellt per Liste kurzfristige Termine bei geeigneten Adressen zur Verfügung.

Die Zweitmeinung trägt zur Kosteneindämmung bei

Nach den Plänen der Regierung soll die zweite Meinung per Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten. Der Gesetzgeber zielt vor allem auf die großen Bevölkerungsgruppen ab, die von ihrem Recht auf die ärztliche Zweitmeinung bisher nichts wussten. Gut 25 Prozent der Bevölkerung kennen den Anspruch auf die zweite Diagnose nicht, die Versicherer allerdings wissen um den Erfolg. Die deutsche BKK konnte 60 Prozent aller geplanten Operationen durch die zweite Meinung abwenden und freut sich über die finanzielle Entlastung:

  • Für eine Hüft-OP muss die Kasse bis zu 8.000 Euro bezahlen.
  • Die einjährige Physiotherapie unter ärztlicher Aufsicht kostet hingegen nur 1.200 Euro.

Die zweite Meinung bei Finanzanlagen

Verbraucher lassen sich beim Erwerb von Finanzprodukten von Bankberatern informieren, welche über Provisionen vergütet werden. Dabei kommen bevorzugt Produkte auf den Tisch, die oft weit am Interesse der Kunden vorbeigehen, jedoch mit lukrativen Courtagen versehen sind. Hier empfiehlt sich die Zweitmeinung von unabhängiger Seite. Ein kompetenter Honorarberater entdeckt nicht nur bei großen Vermögen häufig Optimierungspotenzial und kann seinem Mandanten zu kostengünstigeren sowie passenderen Alternativen raten.