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Erben

Rechtsanwälte und Psychologen raten Erben, sich rechtzeitig um die Nachlassverteilung zu kümmern. Sie sind sich dabei bewusst, dass der Tod ein heikles Gesprächsthema ist. Trotzdem sind offene Diskussionen um die Vermögensverteilung unverzichtbar, denn sonst können Auseinandersetzungen mit kostspieligen Folgen drohen.

Passende Gelegenheiten für Gespräche suchen

Erben sollten stets frühzeitig mit dem Erblasser über ihre Vorstellungen der Nachlassverteilung sprechen. Allerdings handelt es sich dabei um ein weitgehend tabuisiertes Thema, welches besondere Sensibilität erfordert. Gleichwohl führt der rechtzeitige Dialog oft zu sinnvollen Regelungen, die nicht nur aus finanzieller Hinsicht im Interesse aller Beteiligten liegen und Konflikte vermeiden. Für Erben ist es daher wichtig, den richtigen Moment und den passenden Ton zu wählen.

Der eigene Tod ist für viele Senioren kein Thema

Nachlassempfänger hören von Erblassern oft, dass noch viel Zeit bleibt, um über das eigene Dahinscheiden und den damit verbundenen Nachlass nachzudenken. Dementsprechend schwer ist das Gespräch im Vorfeld. Wird dazu ein ungeschickter Augenblick gewählt, gerät der Erbe leicht in den Verdacht, habgierig zu sein. Im ungünstigsten Fall vermutet der Erblasser, dass sein schnelles Versterben gewünscht ist. Daher ist die Wahl des richtigen Zeitpunktes immer die Voraussetzung für fruchtbare Gespräche, keinesfalls sollten Erben an Feiertagen oder bei Familienfesten darauf zu sprechen kommen.

Es geht um passende Lösungen für alle Beteiligten

Erben müssen sich darüber klar sein, dass der Erblasser seinen Lebensabend über den vorzeitigen Nachlass hinaus gesichert wissen will. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Immobilie bereits vor dem eigenen Tod weiter gegeben wird. Andererseits haben zukünftige Nachlassempfänger oft eigene Pläne, welche sie mit vorzeitig ausbezahlten Erbanteilen leichter umsetzen könnten. Fruchtbare Gespräche werden über lange Zeiträume geführt, bringen zufriedenstellende Lösungen für alle Parteien und sind vollkommen frei von Druck.

Schenkung und lebenslanges Wohnrecht

Wenn den Erben ein über die gesetzlichen Freibeträge hinausgehender Wert übertragen werden soll, können Erblasser und Empfänger sich auf eine vorzeitige Schenkung einigen. Steuerliche Vorteile ergeben sich bei Ehepartnern ab 500.000 Euro, bei Kindern ab 400.000 Euro.

Wenn die Nachlassempfänger ihrem Erblasser beim übertragenen Haus lebenslanges Wohnrecht mit einem Grundbucheintrag sicherstellen, ist dies eine vertrauensbildende Maßnahme, von der letztendlich alle Beteiligten profitieren.