Die Bankeinlagen europäischer Verbraucher sind ab sofort besser geschützt, mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz werden die Sicherungssysteme des Euroraums harmonisiert. Für deutsche Sparer bedeutet dies: Bankpleiten verlieren etwas von ihrer Gefahr und im Ernstfall erfolgen schnellere Auszahlungen.
Was ändert sich mit dem Einlagensicherungsgesetz?
Das neue EinSiG gilt seit dem dritten Juli und setzt die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht um. Gleich geblieben ist der gesetzliche Anspruch auf 100.000 Euro Entschädigung bei Bankpleiten. Das Anrecht gilt für Kunden aller Kreditinstitute und ist seit Inkrafttreten des Einlagensicherungsgesetzes in allen EU-Staaten Standard.
Neu ist, dass Bankeinlagen in Fremdwährungen den gleichen Schutz wie Euro-Konten genießen. Des Weiteren kann die geschützte Mindestsumme unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend auf 500.000 Euro angehoben werden. Wer beispielsweise seine privat genutzte Immobilie veräußert, kann sechs Monate lang von gesetzlichem Schutz für den Erlös ausgehen, beginnend mit dem Tag der Einzahlung.
Zeitnahe Entschädigung bei Bankpleiten
Bankkunden sollen ab Juni 2016 innerhalb von sieben Arbeitstagen entschädigt werden, bislang sind dafür 20 Tage vorgesehen. Neu ist hierbei, dass die Entschädigung nicht mehr beantragt werden muss, sondern vom System automatisch bearbeitet wird. Nur bei Bankeinlagen von deutlich mehr als 100.000 Euro müssen Verbraucher selbst aktiv werden, wenn sie eine höhere Entschädigungssumme anstreben.
Die Einlagensicherung gilt nun auch für Bankeinlagen bei Instituten aus anderen Staaten des europäischen Wirtschaftsraums, Verbraucher müssen sich bei Bankpleiten nicht mehr an die ausländischen Sicherungssysteme wenden. Die Banken sollen ihre Kunden unter Verwendung einer standardisierten Mitteilung über Änderungen und daraus resultierende Ansprüche aufklären.
Höhere finanzielle Ausstattung erforderlich
Die gesetzlichen Sicherungssysteme müssen bis 2024 ein Vermögen von etwa 0,8 Prozent aller Bankeinlagen ansparen, damit sie bei Bankpleiten ihre Aufgaben erfüllen können. Experten gehen davon aus, dass die deutschen Sicherungssysteme die Ausfälle einiger weniger Institute auffangen können. Bei einer systemweiten Krise sind allerdings nach wie vor Staat und Steuerzahler in der Pflicht. Mit dem neuen EinSiG ist das Thema Sicherung von Bankeinlagen keineswegs abgeschlossen, die Politiker arbeiten an einem gemeinsamen europäischen Einlagensicherungsfonds.