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Bausparkassen

Das Traditionsmodell deutscher Bausparkassen verliert aufgrund anhaltender Niedrigzinsen zunehmend seinen Sinn. Da die Deutschen noch knapp 30 Millionen Verträge halten, greifen die Anbieter zu neuen Rechtsmitteln, um aus Vertragsverletzungen resultierende Verluste zu begrenzen.

Schlechte Aussichten

Die Bausparkassen sind von den niedrigen Kapitalmarktzinsen in mehrerlei Hinsicht betroffen. Das klassische Modell der Bauspardarlehen wird von Immobilienkäufern immer weniger angenommen, da sie sich derzeit Baugeld direkt und zu extrem niedrigen Zinsen besorgen können.

Gleichzeitig wird das Geschäft der Kassen durch Bausparer mit alten Verträgen vermiest. Die nutzen ihre Altverträge aus Zeiten wesentlich höherer Zinsen mittlerweile wie Tagesgeldkonten, wobei ein Immobilienerwerb zunehmend selten auf der Agenda steht. Für die Anbieter ist nun wichtig, dass sie Altverträge loswerden und dass die Zinsen wieder steigen.

Früher war Bausparen Tradition

Noch vor wenigen Jahren war der erste Kapitalmarktzugang für junge Sparer der Bausparvertrag. Der kam meist zur Volljährigkeit oder zum Abitur und galt als primärer Baustein für das Eigenheim. Das Geschäftsmodell der Bausparkassen wurde durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank ad Absurdum geführt. Heutzutage wartet niemand mehr auf die Entwicklung des Bausparvertrags. Denn wer ein gewisses Eigenkapital aufweist, erhält sofort ein Hypothekendarlehen zu unschlagbaren Konditionen. Baugeld mit zehnjähriger Zinsbindung ist aktuell für durchschnittlich 1,2 Prozent (Effektivzins) zu haben.

Das Geschäftsmodell vor dem aus

Bausparkassen stellten nach einigen Jahren des Ansparens niedrig verzinste Baudarlehen in Aussicht. Der Vorteil für Bausparer war, die Sicherung geringer Zinsen für die Zukunft. Das würde auch in der Gegenwart funktionieren, wenn die EZB den Leitzins in absehbarer Zeit wieder spürbar anheben würde. EZB-Chef Mario Draghi hat jedoch nicht vor, den Leitzins mittelfristig zu steigern. Damit wird den Anbietern die Geschäftsgrundlage entzogen.

Bausparkassen greifen zu drastischen Mitteln

Angesichts fallender Gewinne wollen die Kassen vor allem die Altverträge loswerden. Denn diese werden kaum zum Verwirklichen der Eigenheimträume, sondern als Geldanlagen genutzt. Da die Gelder nicht wie vorgesehen abgerufen werden, machen die Anbieter aufgrund immenser Kosten vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Bisher wurden ca. 200.000 Verträge aufgelöst und die Rechtmäßigkeit des Vorgehens von Gerichten bestätigt.

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